Die Annahme der Richtlinie über den Unionskodex für Humanarzneimittel (2026) stellt die bedeutendste Überarbeitung der EU-Arzneimittelgesetzgebung seit über zwei Jahrzehnten dar. Der neue Rahmen ersetzt die Richtlinie 2001/83/EG und führt einen modernisierten Ansatz für Produktinformationen ein – mit digitalen Packungsbeilagen (elektronischen Produktinformationen, ePI) im Zentrum.
Dieser Artikel konzentriert sich auf die Auswirkungen der Abschnitte 127–130, Artikel 63 Absatz 3 und folgende Bestimmungen (S. 231–234) sowie Artikel 74 (S. 247) des Kompromisstextes des Rates und beleuchtet insbesondere, wie diese die Zukunft der Patienteninformation prägen.

Die neue Richtlinie formalisiert den Übergang von traditionellen Packungsbeilagen zu digitalen Produktinformationssystemen. Während frühere Gesetze die Beilage einer gedruckten Packungsbeilage zu jeder Arzneimittelpackung voraussetzten, führt der überarbeitete Rahmen strukturierte, elektronische und potenziell papierlose Bereitstellungsmodelle ein.
Dies spiegelt ein übergeordnetes Ziel der EU wider: die Gewährleistung, dass Arzneimittelinformationen:
kontinuierlich aktualisierbar
in allen Mitgliedstaaten zugänglich
maschinenlesbar und interoperabel
an die Bedürfnisse der Patienten anpassbar (einschließlich Barrierefreiheitsanforderungen)
Digitale Packungsbeilagen (ePI) sind daher kein experimentelles Konzept mehr – sie entwickeln sich zu einem regulatorischen Standard.
Die Abschnitte 127 bis 130 führen die wichtigsten Grundsätze für die zukünftige Bereitstellung von Packungsbeilagen ein.
Die Richtlinie legt fest, dass Produktinformationen, einschließlich der Packungsbeilage, in elektronischer Form bereitgestellt werden können. Dies ermöglicht:
Eine zentrale Anforderung ist, dass digitale Packungsbeilagen:
Dies entspricht den EU-Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung.
Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Umsetzung digitaler Beipackzettel selbst zu bestimmen, einschließlich:
Diese Flexibilität führt zumindest kurzfristig zu heterogener Umsetzung.
Trotz der Digitalisierung betont die Richtlinie, dass Patientensicherheit und Zugang zu Informationen weiterhin höchste Priorität haben und Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn der digitale Zugang eingeschränkt sein kann.
Artikel 63 stellt eine der folgenreichsten Änderungen dar.
Die neuen Bestimmungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Papierbeipackzettel durch elektronische Versionen zu ersetzen. Dies bedeutet eine Abkehr von jahrzehntelanger regulatorischer Praxis.
Bei Verwendung digitaler Beipackzettel gilt folgender Grundsatz:
Patienten müssen weiterhin auf Anfrage einen Papierbeipackzettel erhalten können.
Dieser muss kostenlos und ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt werden.
Dadurch entsteht ein Hybridmodell, in dem digitale Beipackzettel zum Standard werden, Papierbeipackzettel aber weiterhin als Sicherheitsnetz dienen.
Die Weiterentwicklung baut auf früheren Regulierungsmechanismen auf, die Ausnahmen von den Beipackzettelpflichten unter bestimmten Bedingungen ermöglichten, erweitert diesen Ansatz jedoch von einer Ausnahmeregelung hin zu einem systemweiten Design.

Eine der wichtigsten – und oft unterschätzten – Dimensionen von Arzneimittelinformationen in Europa ist die mehrsprachige Zugänglichkeit. Artikel 74 bekräftigt diese Anforderung und ermöglicht gleichzeitig einen effizienteren digitalen Ansatz.
Die Richtlinie hält an dem Grundsatz fest, dass Produktinformationen in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem das Arzneimittel vermarktet wird, verfügbar sein müssen.
Dies gewährleistet, dass:
Digitale Packungsbeilagen verändern die Verwaltung mehrsprachiger Inhalte grundlegend:
Dies ersetzt das traditionelle Modell statischer, gedruckter Übersetzungen.
Digitale Formate ermöglichen fortschrittlichere und benutzerfreundlichere mehrsprachige Lösungen:
Dies markiert einen Wandel hin zu nutzerzentrierter Kommunikation anstelle rein normorientierter Übersetzung.
Mehrsprachige Papierbroschüren führten in der Vergangenheit zu umfangreichen, mehrsprachigen Dokumenten, die in kleine Verpackungen gefaltet wurden.
Mit digitalen Beipackzetteln:
Die Sprachvorgaben bleiben zwar national, die Digitalisierung ermöglicht jedoch:
Eine zentrale, strukturierte Inhaltsquelle (ePI)
Mehrere kontrollierte Sprachausgaben
Mehr Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten
Gleichzeitig definieren die nationalen Behörden weiterhin die akzeptierten Sprachen und überwachen die Übersetzungsqualität.
Der Übergang zu digitalen Beipackzetteln ähnelt dem Vorgehen bei elektronischen Gebrauchsanweisungen (eIFU) im Bereich der Medizinprodukte.
Im Rahmen des eIFU-Modells gilt Folgendes:
Anweisungen können digital bereitgestellt werden (z. B. per QR-Code oder Website).
Eine Papierversion muss auf Anfrage erhältlich sein.
Klare Anweisungen müssen erklären, wie man darauf zugreift oder sie anfordert.
Ein ähnlicher Ansatz kann für Arzneimittelbeilagen angewendet werden:
Kommunikation auf der Verpackung
Zugriff über verschiedene Kanäle
Papierversion auf Anfrage
Dieses Modell gewährleistet:
Papier wird zu einem gezielten, bedarfsorientierten Service anstatt zum Standard.
Obwohl die Richtlinie einen endgültigen Kompromiss (2026) erreicht hat, erfolgt die Umsetzung schrittweise.
Formale Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt.
Die Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie in nationales Recht um und legen ihren Umgang mit digitalen Beipackzetteln fest.
Einführung von Systemen für elektronische Produktinformationen (ePI) im Einklang mit den Initiativen der EMA und der HMA.
Digitale Beipackzettel werden in den meisten Mitgliedstaaten zum Standardmodell, Papierbeipackzettel sind weiterhin auf Anfrage erhältlich.
Vorbereitung auf strukturierte digitale Inhalte (ePI)
Implementierung von hybriden Bereitstellungsmodellen
Definition von nationalen Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen
Gewährleistung von gleichberechtigtem Zugang
Die Richtlinie 2026 markiert einen Paradigmenwechsel in der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen in Europa. Die Abschnitte 127–130, Artikel 63 und Artikel 74 schaffen gemeinsam einen digitalen, mehrsprachigen und patientenzentrierten Rahmen.
Digitale Beipackzettel verbessern Zugänglichkeit, Genauigkeit und Effizienz – und die Mehrsprachigkeit stellt sicher, dass kein Patient ausgeschlossen wird. Gleichzeitig spiegelt die weiterhin verfügbare Papierversion auf Anfrage einen ausgewogenen und inklusiven Übergang wider.
Die Zukunft von Informationsbroschüren ist eindeutig digital – doch wie das eIFU-Modell zeigt, verschwindet Papier nicht; es entwickelt sich zu einem flexiblen, bedarfsgerechten Service.
Weitere Einblicke in digitale Broschüren und die Implementierung von ePI finden Sie in den Updates des eLeaflet-Blogs.